Gut vorbereitet ins Familienleben

Ihr Versicherungscheck zur Geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis – voller Glück, neuer Herausforderungen und großer Verantwortung. Mit dem Familienzuwachs verändern sich viele Lebensbereiche, und auch der Versicherungsschutz sollte frühzeitig überprüft und an die neue Situation angepasst werden.

Gerade in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Fragen wie „Ist mein Kind richtig versichert?“ oder „Wie können wir heute schon für die Zukunft unseres Kindes vorsorgen?“ beschäftigen viele Eltern.

Krankenversicherung für Ihr Kind

Pflichtschutz ab dem ersten Lebenstag – Fristen unbedingt beachten

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht – auch für Neugeborene. Jedes Kind muss spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenversicherung angemeldet werden.
Erfolgt die Anmeldung fristgerecht, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag des Kindes – sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Gut zu wissen
  • Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kann das Kind in der Regel bisher noch beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.
  • Sind beide Eltern privat versichert, wird das Kind ebenfalls privat versichert – mit eigenem Beitrag.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, hängt die Versicherung des Kindes u. a. von Einkommen, Familienstand und Versicherungsstatus des besserverdienenden Elternteils ab.
⚠️ Besonders wichtig bei der privaten Krankenversicherung (PKV)

In der PKV gilt die sogenannte Kindernachversicherung. Diese ermöglicht es, das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten in den bestehenden Tarif eines Elternteils aufzunehmen.

✅ Voraussetzungen:

  • Anmeldung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt
  • Mindestens ein Elternteil ist bei Geburt bereits privat versichert

❗ Wird diese Frist versäumt, hat das gravierende Folgen:

  • Der Anspruch auf die erleichterte Kindernachversicherung entfällt
  • Das Kind gilt als „normaler Antragsteller“
  • Es erfolgt eine vollständige Gesundheitsprüfung
  • Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung sind möglich
Unser Hinweis

Die Krankenversicherung des Kindes sollte idealerweise bereits vor der Geburt geklärt werden, um Fristversäumnisse und Nachteile zu vermeiden.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine solide Grundversorgung. Viele Eltern wünschen sich jedoch mehr Komfort und zusätzliche Leistungen.
Genau hier setzen private Zusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Kinder an.

Zusatzversicherung für Kinder

Mehr Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus

Viele Eltern entscheiden sich dafür, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ihres Kindes durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen. Diese können je nach Tarif unterschiedliche Leistungsbereiche abdecken.

Mögliche Bausteine einer Zusatzversicherung
  • Stationäre Zusatzversicherung
    z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt
  • Ambulante Zusatzversicherung
    z. B. erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder Zuschüsse für Sehhilfen
  • Zahnzusatzversicherung
    z. B. Leistungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie oder hochwertige Zahnbehandlungen
Unsere Empfehlung

Zusatzversicherungen für Kinder ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung und mehr Wahlfreiheit. Wichtig ist, dass die Absicherung frühzeitig und passend zu Ihren individuellen Wünschen gewählt wird.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein persönliches Angebot – sprechen Sie uns einfach an.

Gut zu wissen

Bitte prüfen Sie auch Ihre Auslandsreisekrankenversicherung: Diese sollte auf einen Familientarif umgestellt werden, damit Kinder bei Reisen ins Ausland automatisch mitversichert sind.

Private Haftpflichtversicherung

Schutz für die ganze Familie

Kinder sind neugierig, entdecken ihre Umgebung und verursachen dabei manchmal unbeabsichtigt Schäden. Für diese Schäden haften grundsätzlich die Eltern – im Ernstfall mit ihrem gesamten Vermögen.

Darauf sollten Sie achten
  • Bestehende Haftpflichtversicherung auf Familientarif prüfen
  • Kinder sollten mitversichert sein
  • Einschluss sogenannter deliktunfähiger Kinder (wichtig bei Kindern unter 7 Jahren)
Typisches Schadenbeispiel
  • Beschädigung fremden Eigentums beim Spielen
Unsere Empfehlung

Eine private Haftpflichtversicherung mit umfassendem Familienschutz gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Eltern. Prüfen Sie bitte, ob Ihr aktueller Vertrag bereits optimal auf Ihre neue Lebenssituation abgestimmt ist.

 

Unfallversicherung

Finanzielle Absicherung bei bleibenden Folgen

Kinder entdecken ihre Welt mit Neugier und Tatendrang – doch gerade dabei kann es schneller zu einem Unfall kommen, als man denkt.
Schwere Unfälle können langfristige gesundheitliche und finanzielle Folgen haben.
Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn es infolge eines Unfalls zu dauerhaften Beeinträchtigungen kommt – unabhängig davon, ob der Unfall zu Hause, im Kindergarten, in der Freizeit oder im Urlaub passiert.

Mögliche Leistungen
  • Invaliditätsleistungen
  • Unfallrente
  • Kosten für Rehabilitations- oder Umbaumaßnahmen
Unsere Empfehlung

Eine private Unfallversicherung für Kinder kann helfen, finanzielle Belastungen nach einem Unfall zuverlässig aufzufangen. Häufig ist es möglich, Kinder einfach und ohne großen Aufwand in bereits bestehende Unfallversicherungen mit aufzunehmen.

 

Sparvertrag für Ihr Kind

Mit kleinen Beträgen frühzeitig Vermögen aufbauen

Ein Kindersparvertrag ist eine einfache Möglichkeit, schon frühzeitig für die Zukunft Ihres Kindes vorzusorgen – etwa für Ausbildung, Studium, Führerschein oder den Start ins Berufsleben. Der große Vorteil: Zeit und Zins wirken über viele Jahre für Ihr Kind.

Beispielrechnung

Bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 100 € ergibt sich über 18 Jahre ein beachtliches Ergebnis:

  • Eingezahlter Betrag: 21.600 €
  • Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 4 % p. a.
  • Ergibt sich ein Kapital von rund 31.000–32.000 € zum 18. Geburtstag des Kindes

Wird der Sparvertrag anschließend vom Kind weitergeführt, zum Beispiel bis zum 30. Lebensjahr, und weiterhin mit 100 € monatlich bespart, kann sich das angesparte Vermögen deutlich erhöhen:

  • Zusätzlich eingezahlt (18.–30. Lebensjahr): 14.400 €
  • Bei gleichbleibender Verzinsung von 4 % p. a.
  • Steht dem Kind mit 30 Jahren ein Kapital von rund 70.000–75.000 € zur Verfügung
Gut zu wissen

Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto stärker macht sich der Zinseszinseffekt bemerkbar – auch bei vergleichsweise kleinen monatlichen Beiträgen.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen einen Sparvertrag, bei dem flexible Zuzahlungen jederzeit möglich sind – ideal für Geldgeschenke von Großeltern, Paten oder anderen Verwandten.
Zusätzlich bieten wir ein Produkt an, bei dem das Kind den Vertrag zum 18. Lebensjahr ganz oder teilweise übernehmen kann, um das angesparte Vermögen eigenständig weiterzuführen und weiter zu besparen.
Ein individuell gestalteter Kindersparvertrag ist damit eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung Ihres Kindes und schafft finanzielle Freiräume für die Zukunft.

Wenn Sie hierzu ein persönliches Angebot oder eine konkrete Beispielrechnung wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.