❄️ Unbeschwert in den Winterurlaub

Der Winter lädt zu sportlichen Aktivitäten ein – besonders der Skiurlaub steht bei vielen ganz oben auf der Wunschliste. Damit Sie Ihre Auszeit in den Bergen unbeschwert genießen können, lohnt sich vor der Abreise ein Blick auf Ihren Versicherungsschutz. Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden oder Rodeln bergen trotz guter Vorbereitung ein erhöhtes Unfall- und Haftungsrisiko, und auch Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse vor Reisebeginn können den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Gerade in solchen Situationen können Unfälle oder Schäden schnell hohe Kosten verursachen.

Auslandskrankenversicherung

Unverzichtbar bei Reisen ins Ausland

Ein medizinischer Notfall im Ausland kann schnell sehr teuer werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen häufig nur einen Teil der Kosten – der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland ist in der Regel nicht abgesichert.

👉 Gut zu wissen

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt:

  • Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland
  • Medikamente und Behandlungen
  • den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause
Achtung

Behandlungen oder Operationen in privatärztlichen Kliniken im Ausland sind häufig mit sehr hohen Kostensätzen verbunden. Diese Kosten sind auch über eine Auslandskrankenversicherung nicht immer vollständig abgesichert, da viele Tarife Höchstsätze oder Begrenzungen vorsehen.

Nehmen Sie vor Behandlungen oder Operationen im Ausland – soweit möglich – unbedingt Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und holen Sie eine Kostenübernahme- bzw. Kostenzusage ein. So vermeiden Sie unerwartete Eigenbeteiligungen.
Wichtig für Familien

Prüfen Sie bitte, bis zu welchem Alter Kinder in Ihrem Tarif der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind.
Die Altersgrenzen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif erheblich. Gerade bei älteren Kindern oder bereits volljährigen Familienmitgliedern besteht sonst schnell eine ungewollte Versorgungslücke.

Unsere Empfehlung
Eine private Auslandskrankenversicherung sollte bei jeder Auslandsreise dabei sein – unabhängig von Reisedauer oder Reiseziel.

Private Haftpflichtversicherung

Schutz bei Schäden auf der Skipiste

Auf der Piste kann es schnell zu Kollisionen kommen. Verursachen Sie dabei Personen- oder Sachschäden, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen.

👉 Typische Schadenbeispiele
  • Ein Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer führt zu Verletzungen
  • Beschädigung fremder Skiausrüstung
Hinweis zum Skifahren in Italien

In Italien ist eine private Haftpflichtversicherung beim Skifahren und Snowboarden gesetzlich vorgeschrieben. Skifahrer müssen auf Verlangen einen Nachweis über den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz vorlegen können.

Unsere Empfehlung

Eine private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich immer sinnvoll – nicht nur im Alltag, sondern besonders auch im Winterurlaub.
Wenn es zum Skifahren nach Italien gehen soll, empfehlen wir, rechtzeitig vor Reiseantritt den Versicherungsschutz zu prüfen und sich eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausstellen zu lassen, die Sie auf der Piste mitführen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihres Versicherungsschutzes und bei der Beschaffung der Bestätigung.

Unfallversicherung

Finanzielle Absicherung bei bleibenden Folgen

Unfälle beim Skifahren können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Beeinträchtigungen – unabhängig davon, ob der Unfall im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub passiert.

👉 Leistungen können z. B. sein
  • Invaliditätsleistungen
  • Unfallrente
  • Kosten für Reha- oder Umbau­maßnahmen
Wichtig

Sollte es zu einem Unfall kommen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Unfallversicherung zu melden.
Nur so können Leistungsansprüche rechtzeitig geprüft und gesichert werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei – kommen Sie im Schadenfall einfach auf uns zu.

 

Diebstahl von Wintersportausrüstung

Hausratversicherung greift auf der Skipiste nicht

Teure Wintersportausrüstung steht im Skigebiet oft unbeaufsichtigt am Lift oder vor Restaurants. Was ganz selbstverständlich wirkt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Diebstahl kommt leider häufiger vor, als viele annehmen.

Ein häufiger Irrtum: Der Diebstahl von Wintersportausrüstung wie Skiern oder Snowboards ist auf der Skipiste in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Diese greift meist nur innerhalb der Wohnung oder – eingeschränkt – bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen.

Gut zu wissen

Für diesen speziellen Fall gibt es gesonderte Absicherungsmöglichkeiten, z. B. über eine Mitgliedschaft im Deutschen Skiverband (DSV). Dort kann Wintersportausrüstung unter bestimmten Voraussetzungen gegen Diebstahl versichert sein.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Schutz vor unnötigen Stornokosten

Eine unerwartete Erkrankung oder ein Unfall vor oder während der Reise kann dazu führen, dass Sie den Urlaub nicht antreten oder abbrechen müssen.

👉 Diese Versicherung übernimmt
  • Stornokosten vor Reisebeginn
  • zusätzliche Rückreise- oder Unterkunftskosten bei Reiseabbruch