❄️ Unbeschwert in den Winterurlaub
Der Winter lädt zu sportlichen Aktivitäten ein – besonders der Skiurlaub steht bei vielen ganz oben auf der Wunschliste. Damit Sie Ihre Auszeit in den Bergen unbeschwert genießen können, lohnt sich vor der Abreise ein Blick auf Ihren Versicherungsschutz. Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden oder Rodeln bergen trotz guter Vorbereitung ein erhöhtes Unfall- und Haftungsrisiko, und auch Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse vor Reisebeginn können den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Gerade in solchen Situationen können Unfälle oder Schäden schnell hohe Kosten verursachen.
Auslandskrankenversicherung
Unverzichtbar bei Reisen ins Ausland
Ein medizinischer Notfall im Ausland kann schnell sehr teuer werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen häufig nur einen Teil der Kosten – der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland ist in der Regel nicht abgesichert.
👉 Gut zu wissen
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt:
- Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland
- Medikamente und Behandlungen
- den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause
Achtung
Behandlungen oder Operationen in privatärztlichen Kliniken im Ausland sind häufig mit sehr hohen Kostensätzen verbunden. Diese Kosten sind auch über eine Auslandskrankenversicherung nicht immer vollständig abgesichert, da viele Tarife Höchstsätze oder Begrenzungen vorsehen.
Wichtig für Familien
Prüfen Sie bitte, bis zu welchem Alter Kinder in Ihrem Tarif der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind.
Die Altersgrenzen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif erheblich. Gerade bei älteren Kindern oder bereits volljährigen Familienmitgliedern besteht sonst schnell eine ungewollte Versorgungslücke.
Unsere Empfehlung
Private Haftpflichtversicherung
Schutz bei Schäden auf der Skipiste
Auf der Piste kann es schnell zu Kollisionen kommen. Verursachen Sie dabei Personen- oder Sachschäden, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen.
👉 Typische Schadenbeispiele
- Ein Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer führt zu Verletzungen
- Beschädigung fremder Skiausrüstung
Hinweis zum Skifahren in Italien
In Italien ist eine private Haftpflichtversicherung beim Skifahren und Snowboarden gesetzlich vorgeschrieben. Skifahrer müssen auf Verlangen einen Nachweis über den bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz vorlegen können.
Unsere Empfehlung
Eine private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich immer sinnvoll – nicht nur im Alltag, sondern besonders auch im Winterurlaub.
Wenn es zum Skifahren nach Italien gehen soll, empfehlen wir, rechtzeitig vor Reiseantritt den Versicherungsschutz zu prüfen und sich eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausstellen zu lassen, die Sie auf der Piste mitführen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihres Versicherungsschutzes und bei der Beschaffung der Bestätigung.
Unfallversicherung
Finanzielle Absicherung bei bleibenden Folgen
Unfälle beim Skifahren können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Beeinträchtigungen – unabhängig davon, ob der Unfall im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub passiert.
👉 Leistungen können z. B. sein
- Invaliditätsleistungen
- Unfallrente
- Kosten für Reha- oder Umbaumaßnahmen
Wichtig
Sollte es zu einem Unfall kommen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Unfallversicherung zu melden.
Nur so können Leistungsansprüche rechtzeitig geprüft und gesichert werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei – kommen Sie im Schadenfall einfach auf uns zu.
Diebstahl von Wintersportausrüstung
Hausratversicherung greift auf der Skipiste nicht
Teure Wintersportausrüstung steht im Skigebiet oft unbeaufsichtigt am Lift oder vor Restaurants. Was ganz selbstverständlich wirkt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Diebstahl kommt leider häufiger vor, als viele annehmen.
Ein häufiger Irrtum: Der Diebstahl von Wintersportausrüstung wie Skiern oder Snowboards ist auf der Skipiste in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Diese greift meist nur innerhalb der Wohnung oder – eingeschränkt – bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen.
Gut zu wissen
Für diesen speziellen Fall gibt es gesonderte Absicherungsmöglichkeiten, z. B. über eine Mitgliedschaft im Deutschen Skiverband (DSV). Dort kann Wintersportausrüstung unter bestimmten Voraussetzungen gegen Diebstahl versichert sein.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Schutz vor unnötigen Stornokosten
Eine unerwartete Erkrankung oder ein Unfall vor oder während der Reise kann dazu führen, dass Sie den Urlaub nicht antreten oder abbrechen müssen.
👉 Diese Versicherung übernimmt
- Stornokosten vor Reisebeginn
- zusätzliche Rückreise- oder Unterkunftskosten bei Reiseabbruch