Wohngebäude- und Hausratversicherung 🏡
Ein Zuhause ist mehr als nur vier Wände – es ist ein Ort voller Erinnerungen, persönlicher Werte und Sicherheit. Umso wichtiger ist es, dass dieser Ort umfassend geschützt ist. In diesem Newsletter widmen wir uns der Wohngebäude- und Hausratversicherung, beleuchten zentrale Themen und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie Unterversicherung vermeiden, Elementarschäden absichern und Stolperfallen im Schadensfall umgehen können.
Unterversicherung
So vermeiden Sie finanzielle Verluste
Eine Unterversicherung tritt häufig unbemerkt ein. Viele Kundinnen und Kunden übersehen, dass sich der Wert von Hausrat und Gebäude im Laufe der Jahre durch Renovierungen, Wertsteigerungen oder neue Anschaffungen verändert.
👉 Ein Beispiel aus der Praxis:
Nach einem Feuer werden Schäden im Wert von 100.000 Euro festgestellt. Ist Ihr Gebäude jedoch nur mit 50 % des tatsächlichen Werts versichert, erhalten Sie nur die Hälfte der Schadenssumme – also 50.000 Euro
Unsere Empfehlung:
Gebäudeerweiterungen melden – Versicherungsschutz anpassen
Haben Sie Ihr Gebäude kürzlich erweitert oder modernisiert? Dann denken Sie daran, uns darüber zu informieren! Umbauten, Anbauten oder andere Veränderungen können den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Damit Ihr Versicherungsschutz weiterhin optimal bleibt, sollte der versicherte Wert gegebenenfalls angepasst werden. Melden Sie uns Ihre Gebäudeerweiterungen frühzeitig – so sind Sie im Schadensfall bestens abgesichert. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Elementarschäden
Sind Sie gegen Naturgefahren abgesichert?
Die Häufigkeit von Starkregen, Überschwemmungen und anderen Naturereignissen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Doch wussten Sie, dass viele Basisversicherungen keine Elementarschäden abdecken?
👉 Welche Schäden zählen dazu?
- Überschwemmungen durch Starkregen
- Erdrutsche oder Erdbeben
- Rückstau in Kanälen
Gut zu wissen:
Elementarschäden können über eine Erweiterung Ihrer Police abgesichert werden. Dieser Schutz ist nicht nur für Häuser in Risikogebieten sinnvoll – auch in Regionen, die bisher als sicher galten, können unerwartet Schäden durch extreme Wetterereignisse auftreten.
Obliegenheiten und grobe Fahrlässigkeit
Damit Ihr Schutz nicht gefährdet wird
Versicherungen leisten im Schadensfall nur dann, wenn die sogenannten Obliegenheiten eingehalten wurden. Außerdem kann grobe Fahrlässigkeit dazu führen, dass die Schadensregulierung eingeschränkt wird.
👉 Was sind Obliegenheiten?
- Einhalten von Sicherheitsvorschriften, z. B. Verschließen von Türen und Fenstern.
- Regelmäßige Wartung von Heizungs- oder Elektroanlagen.
- Melden von Gefahrerhöhungen, wie der Einzug eines Gewerbes ins Wohngebäude.
👉 Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Eine Kerze brennt unbeaufsichtigt und löst einen Brand aus.
- Das Fenster bleibt während einer längeren Abwesenheit offen und ermöglicht einen Einbruch.
Was können Sie tun?
Versicherungen mit einer Verzichtsklausel auf grobe Fahrlässigkeit bieten hier einen besseren Schutz. Wir beraten Sie gerne, welche Tarife für Sie optimal sind.
Verhalten im Schadensfall, was sollten Sie tun
Informieren Sie uns oder den Versicherer bitte unverzüglich über den Eintritt des Schadens, sobald Sie davon Kenntnis erlangen.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Erstatten Sie bei Straftaten unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird. Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten, abhandengekommenen oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich) bzw. reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
- Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos vom Schadenherd und den beschädigten Sachen an und bewahren Sie diese bis zum Abschluss des Schadens auf.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches und tätigen Sie keine Neuanschaffungen, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.